HofStücke  ♫♪♫  Kultur trotz(t) Corona


 

Schön war es!

 

So schön, dass wir uns auf weitere Konzerte freuen.

Gerne können Sie sich in unserer kleinen Galerie einen Eindruck hiervon verschaffen.

 

 

Unsere Abstands- und Hygienemaßnahme entnehmen Sie bitte unten folgend. Danke.

 

 



Zur Sicherheit aller

 

Das Konzert wird Open-Air im Innenhof stattfinden.

 

In Außenbereichen besteht Maskenpflicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands nicht jederzeit zu gewährleisten ist. Für gastronomische Angebote gilt § 13 und für ein kulturelles Begleitprogramm gilt § 21 Abs. 2 Satz 1 der BaylfSMV.

 

Ausschluss vom Besuch der Veranstaltung bei

 

  • Personen mit Kontakt zu COVID‑19‑Fällen in den letzten 14 Tagen
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere

 

Die Gäste werden vorab schriftlich über diese Ausschlusskriterien informiert (z. B. durch Aushang). Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.

 

 Die Bestuhlung wird entsprechend der schriftliche Reservierung in Gruppen

 

  1. mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder
  2. in Gruppen von bis zu 10 Personen erfolgen.

 

Durch persönliche Platzierung unter Zuhilfenahme des erstellten Sitzplans nach Eingang der Reservierungen ist sichergestellt, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID‑19‑Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, wird eine Gästeliste mit Angaben von Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Aufenthaltes geführt. Die Gästeliste wird so geführt und verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.

 

Die Abstände der Bestuhlung bzw. Tische gewährleisten, dass die Gäste auch beim Platznehmen und Verlassen die notwendigen Abstände von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten. (Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, ist auch das gemeinsame Sitzen ohne Mindestabstand erlaubt.) Hier gilt die jeweils aktuelle Rechtslage.

 

Selbstverständlich gilt der Mindestabstand auch dort, wo es keine Sitzplätze gibt.